Baden-Württemberg

Kultusministerin Schick weist Kritik der FDP zurück / Gesetzeslage eindeutig

"Mit der Einführung der Werkrealschule haben wir ein gutes Konzept auf den Weg gebracht. Jetzt müssen wir den Schulen vor Ort auch die Zeit geben, es umzusetzen. Über 500 Anträge haben wir bereits genehmigt, das zeigt mir deutlich, dass die neue Schulart auch in der Breite akzeptiert wird und gut realisierbar ist", sagte Kultusministerin Marion Schick heute (31. März) in Stuttgart und wies damit die Kritik der FDP zurück.

31.03.2010 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Der gesetzliche Rahmen zur Werkrealschule sei klar und wurde auch so gemeinsam mit dem Koalitionspartner im Landtag verabschiedet. Das pädagogische Konzept der Werkrealschule erfordere es, dass die Klassen 8 bis 10 mindestens zweizügig an einem Standort geführt würden. Um ein breites pädagogisches Angebot machen zu können, vor allem in Hinblick auf die drei Wahlpflichtfächer, bedürfe es dieser Mindestgröße. "Mir ist aber bewusst, dass es durch die Bedingung der Zweizügigkeit vor Ort Probleme geben kann. Dafür müssen wir dann mittelfristig Lösungen finden", sagte Schick.


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