Kultusministerium begrüßt verwaltungsgerichtliche Bestätigung
Die Erhebung des Büchergeldes stimmt sowohl mit dem Datenschutz als auch mit der Verfassung überein.
17.03.2006 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusDas Bayerische Kultusministerium erkennt in der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach zum Büchergeld eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung.
Das Gericht hat klargestellt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die entsprechende Vorschrift des Schulfinanzierungsgesetzes bestehen. Die Ausgleichspflicht der Kommunen gewährleistet, dass auch sog. Brennpunktschulen mit aktuellen Büchern versorgt werden. Die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen seien zufrieden stellend, da Lehrkräfte zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Für das Kultusministerium ist das nun gerichtlich bestätigte Büchergeld ein geeignetes Mittel, durch rasche Erneuerung des Buchbestandes aktuelle Erkenntnisse aus den verschiedenen Fachgebieten in den Unterricht einzuführen.
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