Kultusministerium gibt Starthilfe für Schülerzeitungen
Zur Neugründung von Schülerzeitungen gewährt das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport im Schuljahr 2011/2012 eine Starthilfe von maximal 250 Euro pro Schule. Davon können die Schülerredakteure beispielsweise Papier, Druck, redaktionelle und technische Ausrüstungen bezahlen. Die Unterstützung gilt auch für Online-Schülerzeitungen.
22.09.2011 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusDie Starthilfe wird gezahlt, wenn die Zeitung alleinverantwortlich von den Schülern erstellt wird (ausgenommen Grund- und Förderschulen) und eine Planung der ersten Ausgabe vorliegt. Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheiden dann über die Vergabe der Zuschüsse.
Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" bis zum 12. Dezember 2011 an folgende Adresse einzureichen: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport, Referat 46, Frau Herles, Postfach 100910, 01079 Dresden.
Der Antrag und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe.
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