Berlin

Mehr Transparenz für die Anerkennung in- und ausländischer Lehrerausbildungen

Lehrkräfte, die nach Berlin kommen wollen und ihre Ausbildung anderswo erworben haben, müssen die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem Berliner Lehramt feststellen lassen. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich in Berlin für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben wollen. Die Bedingungen für die Anerkennung in- und ausländischer Lehrerausbildungen hat die Senatsbildungsverwaltung in einer eigens dafür eingerichteten Rubrik auf ihre Homepage gestellt.

14.11.2013 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

"Jede Lehrkraft aus dem In- und Ausland muss sich auf einfachem Weg über die Bedingungen der Anerkennung informieren können. Die Berliner Schulen stehen den Expertisen, die Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland oder aus anderen Bundesländern mitbringen, offen gegenüber. Zugleich muss jedoch gewährleistet sein, dass die absolvierte Ausbildung der Lehrkräfte in ihrer Qualität den Berliner Vorgaben entspricht. Allen interessierten Lehrkräften hilft hier eine transparente Kommunikation", so Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern gilt die einfache Regelung, dass das zweite Staatsexamen grundsätzlich anerkannt wird. Quereinsteigerinnen und -einsteiger können sich bei der zentralen Bewerbungsstelle bewerben. Die Prüfung, ob ihr Hochschulabschluss für den Quereinstieg in die Berliner Schulen geeignet ist, wird von dort veranlasst.

Über Anträge von Lehrkräften aus dem Ausland wird im Einzelfall entschieden. Bewerberinnen und Bewerber aus den EU-Ländern können zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland gemeldet sein. Antragsstellerinnen und Antragssteller aus Nicht-EU-Ländern müssen hingegen grundsätzlich in Berlin gemeldet sein und einen zwei Jahre gültigen Aufenthaltstitel vorweisen. Erforderliche Unterlagen, wie die Hochschuldiplome oder -zeugnisse, der Sprachnachweis und Nachweise über bisherige Lehrtätigkeiten, müssen in amtlich beglaubigter Kopie in deutscher Sprache eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:www.berlin.de/sen/bildung/anerkennung/lehrerausbildungen/index.html oder können der Broschüre "Anerkennung von Lehramtsabschlüssen" entnommen werden, die im Info-Punkt in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erhältlich ist.


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