Mehr Unterstützung bei Lernmitteln
Rund 20.000 Schülerinnen und Schüler mehr als bislang werden vom kommenden Schuljahr an in Rheinland-Pfalz Lernmittelgutscheine im Rahmen der sozial gestaffelten Lernmittelfreiheit erhalten. Zusätzlich werden die bisherigen Grundbeträge für die einzelnen Lernmittelgutscheine um 20 Prozent erhöht.
02.11.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz"Mit der Änderung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit, die jetzt in die Anhörung gegangen ist, setzt die Landesregierung einen weiteren Schritt für mehr Chancengleichheit im rheinland-pfälzischen Bildungssystem um und leistet einen deutlichen Beitrag zur gezielten Unterstützung einkommensschwächerer Eltern", unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen. Die Landesregierung setze damit die Ankündigung von Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai um. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2007/2008 seien bereits die Landesmittel für die Lernmittelfreiheit um rund 50 Prozent auf 13,185 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt worden.
Die Zahl der über Lernmittelgutscheine geförderten Schülerinnen und Schüler steige von zuletzt 111.000 Schülerinnen und Schülern auf voraussichtlich mehr als 131.000 Kinder und Jugendliche, sagte die Ministerin. Mit der Neufassung der Landesverordnung werde der Sockelgrenzbetrag des Elterneinkommens für den Bezug von Lernmittelgutscheinen bei einem Einzelkind, das in einem Haushalt mit beiden Eltern oder aber mit einem in einer festen Partnerschaft lebenden Elternteil wohne, auf 26.500 Euro pro Jahr angehoben. Für Alleinerziehende liege die Einkommensgrenze künftig bei 22.750 Euro. Für jedes weitere Kind würden diese Grenzbeträge um 3.750 Euro heraufgesetzt. Für eine Familie mit drei Kindern liege die Einkommensgrenze für den Bezug von Lernmittelgutscheinen also bei 34.000 Euro. Die Grundbeträge für die Lernmittelgutscheine, die nach Schularten und Klassenstufen differenziert sind, würden zugleich insgesamt deutlich angehoben und lägen künftig in den allgemein bildenden Schulen zwischen 50 Euro und 203 Euro, in den berufsbildenden Schulen zwischen 68 Euro und 221 Euro. Die bisherige Regelung, nach der Ein-Kind-Familien 50 Prozent der Gutscheingrundwerte erhielten, entfalle. Künftig seien auch für diese Kinder Gutscheine über 75 Prozent der Grundwerte vorgesehen.
An Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen sowie an Jugendliche im Berufsvorbereitungsjahr in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen würden wegen der dortigen besonderen Gegebenheiten weiterhin alle Schulbücher und sonstigen pädagogisch notwendigen Lernmittel ausgeliehen. Die Landesmittel dafür würden um zehn Prozent heraufgesetzt.
"Möglichst allen Kindern – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – gute Chancen auf ihrem schulischen Bildungsweg zu verschaffen, ist für die Landesregierung ein sehr wichtiges Ziel", unterstrich Doris Ahnen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie das Land dieses Ziel ansteuere, sei der bereits zu diesem Schuljahr mit einer Million Euro aus der Landeskasse eingerichtete Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen, der nach den ersten Rückmeldungen sehr gut angenommen werde. "Mit der jetzt vorliegenden Neufassung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit ziehen wir zum einen die Konsequenzen aus den Entwicklungen der letzten Jahre in der Gesellschaft und auf dem Schulbuchmarkt. Wir wollen zum anderen aber auch die pädagogischen Vorteile des rheinland-pfälzischen Systems gegenüber Ausleih- oder Mietsystemen erhalten. Schülerinnen und Schüler sollen mit möglichst aktuellen Schulbüchern intensiv arbeiten können und dabei auch lernen, ein direktes und von Verantwortung geprägtes Verhältnis zu ihren Lernmitteln aufzubauen", betonte die Bildungsministerin.
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