Minister Rupprecht, Gewerkschaften und Berufsverbände verständigen sich über das Verfahren bei der Versetzung von Lehrkräften in den nächsten beiden Schuljahren

Minister Rupprecht hat sich mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden über das Verfahren zum Ausgleich von Personalüberhängen in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 verständigt. Als Kernstück einer ergänzenden Verein-barung zur Umsetzung des Schulressourcenkonzepts wurde das Kriterium \*Teilzeit schützt vor Versetzung" festgehalten.

21.12.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Minister Rupprecht: *Ich freue mich, dass wir mit der getroffenen Vereinbarung den Beschäftigten der Schulamtsbereiche Frankfurt (Oder) und Cottbus eine Möglichkeit eröffnet haben, wie sie selbst bestimmen können, ob sie sich durch Teilzeitbeschäftigung vor der Notwendigkeit einer Versetzung schützen wollen." Der GEW-Vorsitzende Günter Fuchs erklärte: *Aus Sicht der Gewerkschaften und Verbände ist besonders zu betonen, dass es gelungen ist, eine Regelung für zwei Jahre zu vereinbaren und betroffenen Lehrkräften hohe Rechtssicherheit zu geben. Auf der Grundlage des Sozialtarifvertrags können die Lehrkräfte eigenverantwortlich über ihren zukünftigen Einsatz entscheiden. Auch die Vereinbarungen attraktiver Angebote zum vorzeitigen Ausscheiden sind aus unserer Sicht besonders zu betonen."

Die sehr ungleichgewichtige Verteilung der Beschäftigung im Lande führt dazu, dass Lehrkräfte im Land mobil sein müssen. Das ist für viele schwierig. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung zwischen Ministerium und Gewerkschaften ist eine Lösung gefunden worden, wie die Beschäftigten durch eigene Entscheidungen sicherstellen können, dass sie in der bisherigen Region bleiben. Das Recht und die Möglichkeit für die vollbeschäftigten Lehrkräfte im Land Brandenburg, die vereinbarten oder durch gesetzliche Ansprüche bestehenden Beschäftigungsumfänge zu realisieren, bleibt unangetastet.

Vereinbart wurde konkret, dass die Lehrkräfte für das Schuljahr 2006/2007 in der Region Cottbus auf vier Stunden Unterricht bei entsprechender Vergütungskürzung verzichten können, wenn sie ihren Verbleib in der Region in jedem Fall sichern wollen. Im Bereich des Schulamtes Frankfurt (Oder) sind die Überhänge geringer, so dass dort eine Reduzierung um zwei Stunden ausreicht, um in der Region bleiben zu können. Vergleichbare Festlegungen wurden für das Schuljahr 2007/2008 getroffen.

Von der Sicherheit zum Verbleib in der Region profitieren auch andere Teilzeitbeschäftigte - Beamte in Teilzeit ebenso wie Lehrkräfte in Altersteilzeit. Anreize für die freiwillige Versetzung in die beschäftigungsstarken Regionen insbesondere um Berlin werden mit der Garantie geschaffen, dass entweder ein Rückkehran-spruch nach fünf Jahren wahrgenommen werden kann oder dadurch, dass Be-schäftigte, die sich freiwillig versetzen lassen, in den folgenden zwei Schuljahren ohne Einverständnis nicht erneut versetzt oder umgesetzt werden können.

Die Gewerkschaften erwarten, dass nun Dienstvereinbarungen mit dem Hauptpersonalrat und mit den örtlichen Personalräten geschlossen werden, um das weitere Verfahren im Einzelnen zu bestimmen. Schon jetzt ist absehbar, dass in der Region Frankfurt (Oder) so viele Lehrkräfte das beschriebene Angebot angenommen haben, dass hier kaum noch mit Versetzungen gerechnet werden muss. In Cottbus ist der Stellenüberhang durch freiwillige Teilzeit allerdings noch nicht abgebaut, so dass dort abzuwarten bleibt, ob nach einer erneuten Information der Lehrkräfte im Januar 2006 weitere Teilzeitanträge eingehen werden.


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