Nordrhein-Westfalen

NRW verschiebt die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention

(Brigitte Schumann) Ursprünglich sollte das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) zum nächsten Schuljahr in Kraft treten. Jetzt ist dieses Vorhaben zurückgestellt und um ein weiteres Jahr verschoben worden. Zu viele kritische Einwände von den kommunalen Spitzenverbänden, den Lehrerorganisationen und den Inklusionsfachverbänden haben Schulministerin Sylvia Löhrmann bewogen, die Reißleine zu ziehen. Aus der bloßen Verschiebung wird sich allerdings kein Konsens herstellen lassen, zu uneinheitlich sind die Positionen.

31.12.2012 Artikel

Die Rechtsunsicherheit bleibt

Das ist das erste Fazit aus der ministeriellen Entscheidung. Es wird für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen weiterhin keinen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung geben. Und das, obwohl die VN-BRK seit März 2009 deutsches Recht geworden ist. Stattdessen sollen - wie schon in den Vorjahren - Schulaufsicht und Schulträger dafür Sorge tragen, dass den Elternwünschen bei der Wahl des sonderpädagogischen Förderortes nach Möglichkeit Rechnung getragen wird.

Es gibt auch keine Rechtssicherheit für die Kommunen als Schulträger. Der Aufschub des Gesetzes nicht zuletzt aufgrund des verhärteten Streits zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem MSW über die Folgekosten der schulischen Inklusion bedeutet, dass weiterhin eindeutige Rechtsvorgaben für eine inklusive Schulentwicklungsplanung vor Ort fehlen. Schulträger mit bildungspolitischer Präferenz für die Förderschulen werden weiterhin nur das Nötigste tun, aber nicht als Vorreiter für Inklusion in ihrem Zuständigkeitsbereich auftreten. Die bestehenden deutlichen Disparitäten im Ausbau des Gemeinamen Lernens in den Regionen des Landes werden mit Sicherheit so nicht verringert.

Auch die Zukunft der Förderschulen bleibt weiterhin äußerst unsicher unter der Doppeldeutigkeit der angekündigten Vorgaben des Landes: Einerseits soll das Wahlrecht der Eltern gelten, andererseits sollen Förderschulen auslaufen, wenn die Mindestschülerzahl unterschritten wird. Die Folge ist u.a., dass sich auch unter den sonderpädagogischen Lehrkräften der Unmut steigert und die Frustration wächst.

Die Ressourcenprobleme für den GU werden fortgeschrieben

Er ist davon auszugehen, dass auch bei Verschiebung der Schulrechtsänderung der Ausbau des GU in der Primarstufe und der integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I im nächsten Schuljahr fortgesetzt wird. Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Bewilligung von zusätzlichen 465 Stellen im Landeshaushalt. Ausgeklammert bleibt dabei allerdings, dass der GU in den Grundschulen schlecht ausgestattet ist und dringend personell unterfüttert werden muss. Schon jetzt ist es gängige Praxis der unteren Schulaufsicht, dass Schulen bei Kindern mit Lern- und Entwicklungsproblemen erst mit einer Klassenwiederholung in der zweijährigen Schuleingangsphase deren Scheitern dokumentieren müssen, bevor sie zusätzliche sonderpädagogische Unterstützung für diese beantragen dürfen.

Lösung: Orientierung an den völkerrechtlichen Vorgaben der VN-BRK

Eine Umsetzung der VN-BRK im Konsens, wie es der Schulministerin offensichtlich vorschwebt, wird es nicht geben. Jede Fixierung darauf ist eine Illusion. Die VN-BRK zielt auf die Einleitung eines bildungspolitischen Paradigmenwechsels und nicht auf halbherzige Kompromisse. Deshalb kann nur eine eindeutige Orientierung an der Menschenrechtskonvention der richtige Weg sein. Eine entsprechende Auslegung hat die Monitoringstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte mit ihren Empfehlungen vom 31. März 2011 geliefert. Leider wurden diese von der KMK und dem MSW bislang ignoriert. Wie wäre es, wenn man sich jetzt im MSW besänne? Vielleicht sogar unter Beteiligung von Valentin Aichele, dem zuständigen Juristen in der Monitoringstelle, und anderen renommierten Völkerrechtlern wie Prof. Theresia Degener und Prof. Eibe Riedel.

Zur Person

Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" - Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Bad Heilbrunn 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.


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