OVG Münster weist Beschwerde zurück: Neues Übergangsverfahren und Prognoseunterricht sind nicht zu beanstanden

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Schulgesetzes ist nun höchstrichterlich bestätigt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde einer Paderborner Schülerin gegen das neue Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen zurückgewiesen.

06.08.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom Juni 2007, in der dieses die Verfassungsmäßigkeit des neuen Übergangsverfahrens sowie des Prognoseunterrichts festgestellt hatte.

Das Verwaltungsgericht Minden hatte im Juni eine Entscheidung des Paderborner Schulamts für gültig erklärt. Dieses hatte entschieden, dass einer Schülerin nach einem erfolglosen Prognoseunterricht die von den Eltern gewünschte Aufnahme bei einer Realschule zu versagen ist.

Das Verwaltungsgericht hatte unter Hinweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung festgestellt, der Gesetzgeber dürfe das elterliche Recht zur Auswahl der Schulform einschränken, wenn die Annahme begründet sei, dass das Kind in der gewünschten Schulform leistungsmäßig überfordert sein werde. Es sei seit langem anerkannt, dass der Besuch bestimmter weiterführender Schulformen von der Feststellung der Eignung eines Kindes abhängig gemacht werden dürfe. Eine Prognose, die wie in Nordrhein-Westfalen auf langjähriger Beobachtung des Verhaltens des Kindes durch die Grundschule und zusätzlich auf einem Prognoseunterricht durch unabhängige weitere Lehrkräfte beruhe, sei daher verfassungsrechtlich unbedenklich.

Schulministerin Barbara Sommer sieht sich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: "Wir haben ein Übergangsverfahren entwickelt, das dem Wohl der Kinder dient. Die Erwartungen der Eltern und die Empfehlung der Grundschule werden angemessen gewichtet. Ich freue mich darüber, dass mit dem Urteil nun Klarheit für alle Grundschulkinder, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer besteht."


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