Philologenverband hält Kritik an Empfehlungen aufrecht!
Trotz der inzwischen erfolgten Klarstellungen des rheinland-pfälzischen Kultusministeriums hält der Deutsche Philologenverband (DPhV) seine Kritik an dessen Papier "Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule" aufrecht. Gleichzeitig machte der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, deutlich, dass dies kein Thema für den Wahlkampf sei, dafür sei die Problematik zu sensibel, komplex und differenziert. Im Einzelnen präzisierte Meidinger die Kritik seines Verbandes an den ministeriellen Anweisungen:
21.01.2011 Pressemeldung Deutscher Philologenverband (DPhV)- Generell tritt in dem Papier der Aspekt der Integration zu stark zurück gegenüber dem Anliegen von einzelnen Eltern und Kindern mit Migrationshintergrund, Sonderregelungen bzw. Ausnahmen und Befreiungen genehmigt zu bekommen. Nach Ansicht des DPhV müsste stärker herausgestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sämtliche Möglichkeiten nutzen sollten, um eine umfassende Teilhabe zu erreichen. Schule ist eine Gemeinschaftsveranstaltung.
- Trotz gegenteiliger Behauptungen gehen die rheinland-pfälzischen Empfehlungen zum Teil deutlich über die "Handreichung für Schule und Elternhaus" hinaus, die gemeinsam vom Bundesministerium des Inneren (BMI) und der Deutschen Islam Konferenz (DIK) 2009 erarbeitet wurde: So finden sich im BMI-Papier weder der rheinland-pfälzische Ratschlag, den Sexualkundeunterricht mit Rücksicht auf muslimische Kinder in geschlechtsgetrennten Gruppen zu organisieren noch die Empfehlung, während des Ramadan im Sportunterricht auf belastende Übungen zu verzichten.
- Problematisch sind insbesondere Regelungen, die weitgehende Konsequenzen für Mitschülerinnen und Mitschüler haben, etwa wenn gefordert wird, den gesamten Ramadan prüfungsfrei zu halten. Dadurch ergäbe sich unter Umständen eine massive Verdichtung von Prüfungszeiten für alle Schüler im Restschuljahr.
"Toleranz, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme auf die Religionsfreiheit in der Schule sind selbstverständlich. Dazu gehört auch, dass die religiösen Grundüberzeugungen unserer Mitbürger mit muslimischem Glauben geachtet werden. Allerdings sollten darunter weder der Bildungs- und Erziehungsauftrag noch die Schulgemeinschaft insgesamt Schaden nehmen", erläuterte Meidinger.
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