Rauchverbot an hessischen Schulen im Januar in Kraft / Übergangszeit bis 31. Juli 2005
Als "Meilenstein in der nachhaltigen und systematischen Suchtprävention an hessischen Schulen" bezeichnete Kultusministerin Karin Wolff heute das am 26. November 2004 vom Hessischen Landtag verabschiedete Rauchverbot an Schulen. Raucherecken und -zimmer werden ab Januar 2005 nicht länger toleriert. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen zu helfen, ein suchtfreies und gesundes Leben zu führen. "Ergebnisse neuerer Studien zeigen, dass wir bei Kindern und Jugendlichen von einer besorgniserregenden Renaissance des Zigarettenkonsums sprechen müssen." Danach greifen 43 Prozent der Neunt- und Zehntklässler mehr oder weniger regelmäßig zur Zigarette. Wer schon mit 15 Jahren zu rauchen beginnt, trägt ein dreifach höheres Krebsrisiko als derjenige, der erst mit 25 anfängt.
21.12.2004 Pressemeldung Hessisches KultusministeriumDas Rauchverbot betrifft nicht nur Schülerinnen und Schüler: Ab dem 1. Januar 2005 wird auch den Lehrerinnen und Lehrern sowie allen anderen das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt sein. Das Ministerium hat mit den Fachberatungen der Suchtprävention in den Staatlichen Schulämtern ein Paket mit Vorschlägen, Anregungen und konkreten Angeboten zusammengestellt, um die Schulen auf ihrem Weg zu einer rauchfreien Schule zu begleiten.
"Schulen haben hier eine klare gesellschaftliche Verantwortung und die Chance, aktiv einen Beitrag zur Entwicklung einer gesunden und rauchfreien Lebensweise beizutragen", sagte Wolff. Parallel zu dem Rauchverbot setzt sie weiterhin auf Aufklärungs- und Vorbeugungsprogramme. Das generelle Rauchverbot an Schulen wird von namhaften Medizinern unterstützt. Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg äußerte die Hoffnung, dass weitere Bundesländer dem guten Beispiel Hessens folgten. Auch Prof. Dr. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung, wies auf die Vorreiterfunktion Hessen hin und betonte: "Ein kleiner Schritt für den Landtag, aber ein Riesensprung für die Verbesserung der Gesundheit der kommenden Generationen in Hessen." Zustimmung findet das Rauchverbot ebenfalls beim Landeselternbeirat von Hessen.
Die Schulen haben bis zum 31. Juli 2005 die Möglichkeit, schuleigene Konzepte zur Umstellung auf die neue gesetzliche Regelung zu entwickeln. Hilfestellung geben die hessenweit rund 750 Beratungslehrkräfte für Suchtprävention und die Fachberater an den Staatlichen Schulämtern. Für den Übergangszeitraum wird vorgeschlagen, zunächst die Raucherecken abzuschaffen. Die Schule soll sich dann - zunächst noch freiwillig - für rauchfrei erklären. Zwar ist das gesetzliche Verbot dann schon in Kraft, doch wird der Verstoß erst nach dem 31. Juli 2005 sanktioniert.
Als Begleitmaßnahmen für die Übergangszeit regt das Ministerium u.a. das Einrichten einer Arbeitsgruppe "Rauchfreie Schule" an, in der Eltern, Lehrkräfte sowie - ab Sekundarstufe I - Schülerinnen und Schüler mitwirken sollten. Für schulinterne Projekte zur Rauch- bzw. Nikotin-Entwöhnung empfiehlt das Ministerium bei Jugendlichen Materialien des Instituts für Therapieforschung (www.vtausbildung.de/praevention/nr_jugendl.htm) und bei Erwachsenen Hinweise der Weltgesundheitsorganisation WHO, die z.B. auf einem Flyer Denkanstöße gibt und Hilfestellung anbietet (www.who-nichtrauchertag.de/WHOFlyer.dpf). Für eine gezielte Aufklärung und Diskussion über die Folgen des Rauchens sind Materialien über das Projektbüro "Schule und Gesundheit" im Hessischen Kultusministerium erhältlich (www.schuleundgesundheit.hessen.de ).
Nach dem Übergangszeitraum wird der Verstoß gegen das Rauchverbot auf der Basis der bestehenden Dienstordnung für Lehrkräfte bzw. Ordnungsmaßnahmen (§ 82 Hess. Schulgesetz) sanktioniert. Ab 1. August 2005 werden konsequente Kontrollen durch alle Aufsicht führenden Lehrkräfte zwingend notwendig. Sanktionsmöglichkeiten gegen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an das Rauchverbot halten, reichen von der mündlichen Verwarnung über die Verpflichtung zu sozialen Diensten bis hin zum Schulverweis. Lehrkräfte, die gegen das Rauchverbot verstoßen, werden in einem ersten Schritt mit einem formlosen Hinweis auf ihren Gesetzesverstoß aufmerksam gemacht. Die weiteren Stufen reichen von der förmlichen Missbilligung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Die Ministerin empfahl den Schulen, ein schuleigenes Präventionskonzept zu erstellen und es im Schulprogramm zu verankern. So könnten Bezüge zu anderen Erziehungsaufgaben, z.B. Erziehungsvereinbarungen, Gewaltprävention oder Anti-Schulschwänzen hergestellt werden. "Suchtprävention ist keine punktuelle Aufgabe; sie ist ein prinzipielles Anliegen im Schulalltag", sagte Wolff. Suchtprävention korrespondiere mit Erziehungszielen wie der Stärkung des Ich-Bewusstseins und des Selbstwertgefühls sowie der Vermittlung von Grundwerten, für die die Erwachsenen an der Schule ein zentrale Vorbildfunktion einnehmen.
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