Regierung fördert Kosten für G8
Die Bayerische Staatsregierung bekräftigt, dass der Freistaat die Maßnahmen der ganztätigen Förderung und Betreuung entsprechend des Konnexitätsprinzips fördert. Der Freistaat Bayern wird dabei seiner Verpflichtung aus dem Konnexitätsprinzip vollständig nachkommen.
14.09.2005 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusSo finanziert der Freistaat alle tatsächlich durch die Einführung des achtstufigen Gymnasiums (G8) bedingten zuwendungsfähigen Kosten von Investitionen für Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung. Allerdings ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit öffentlichen Mitteln für den Freistaat gerade angesichts der schwierigen Finanzlage der öffentlichen Hand unabdingbar. Die Staatsregierung legt bei Zuschüssen zu öffentlichen Schulbauten daher allgemeine Kostenrichtwerte zugrunde, die ständig entsprechend der geänderten Anforderungen nach oben angepasst werden. Das gilt auch für den Ersatz von Aufwendungen nach dem Konnexitätsprinzip.
Aus- und Umbauten, die sicherlich wünschenswert wären, aber den Rahmen des für die Einführung des G 8 Erforderlichen weit übersteigen, werden dabei nicht erfasst. Gleiches gilt für Ausbauten, die an sich schon für das neunjährige Gymnasium notwendig gewesen wären. Das Konnexitätsprinzip soll die mit der Einführung des G 8 verbundenen Kosten in einem bayernweiten Rahmen ausgleichen, aber nicht die Baukosten einzelner Schulen in dem jeweils gewünschten Umfang ersetzen.
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