Berlin

"Schule darf kein Veranstaltungsort für NPD sein"

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Freitag, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung der NPD die Aula der Max-Taut-Schule zu den für die Vergabe von Räumen üblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen hat. Dagegen hat heute die Senatsverwaltung Beschwerde eingelegt.

10.01.2011 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Das Verwaltungsgericht begründete in seinem Beschluss den Anspruch der Antragstellerin aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, Art. 3 GG in Verbindung mit der Verwaltungspraxis des Antragsgegners und der dadurch eingetretenen Selbstbindung. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG sollen alle Parteien gleichbehandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung legt gegen diesen Beschluss heute Beschwerde beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

"Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin legen wir Beschwerde ein. Unabhängig davon hat eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei an Berliner Schulen nichts zu suchen – auch nicht an einem schulbesuchsfreien Samstag. Schule hat den Bildungsauftrag, sich aktiv für Toleranz und gegen Rassismus einzusetzen", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.


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