Selbstverlängerte Schulferien können teuer werden
(bikl.de) Können Eltern ihre Kinder für die geplante Reise bereits einige Tage vor dem Schuljahresende aus der Schule nehmen oder den Urlaub über das Ferienende hinaus verlängern? Die Schule sei weder berechtigt noch verpflichtet, grundschulpflichtigen Kindern Urlaub zu gewähren, um die offiziellen Fereinzeiten um sogenannte Randferien zu erweitern, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 25.02.2005. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch könne nach geltendem Recht nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden und darunter falle z.B. keine schon lange im Voraus planbare gemeinsame Urlaubsreise mit den Eltern.
19.06.2007 ArtikelDas handhaben viele Eltern allerdings ganz anders, wie der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, zu berichten weiß: "Viele Schulleitungen sehen sich inzwischen mit einer Flut von Anträgen auf Unterrichtsbefreiungen an den Zeiträndern von Ferien konfrontiert." Dabei sei der Spielraum der Schulleitungen gegenüber solchen Gesuchen denkbar klein: "Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind hier eindeutig. Der Unterricht hat grundsätzlich Vorrang vor dem Wunsch, günstige und passende Urlaubsangebote nutzen zu können."
So lernen Kinder das Falsche
Das Phänomen der persönlichen Zusatzferien scheint nach den Erfahrungen Meidingers allerdings auch mit einer hohen Dunkelziffer einherzugehen, weil die Ferienverlängerung häufig von den Eltern als Krankheit getarnt und gar kein der Sachlage entsprechender Antrag auf Befreiung vom Unterricht gestellt werde. Vor solchen Beurlaubungen aus eigener Hand warnt der Pädagoge ganz besonders: "Kindern wird auf diese Weise die Einstellung vermittelt, dass Schule nur Nebensache ist. Sie ´lernen´ zudem, dass Schummeln und Unehrlichkeit nur Kavaliersdelikte sind. Da fällt es dann dem Lehrpersonal schwer, die Bedeutung von Schule und die Wichtigkeit von Werten zu vermitteln."
Bußgelder drohen
Unerlaubte Ferienverlängerungen können böse Folgen haben. Dabei wird nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus empfindlich gestört, sogar empfindliche Strafen können den Erziehungsberechtigten drohen, wie Meidinger ausführt: "Für Eltern sind schon mal Bußgelder in Höhe von einigen Hundert Euro drin. Dann kommt das vermeintliche Urlaubsschnäppchen im Nachhinein doch ganz schön teuer!"
Ferientermine per Klick in Outlook übertragen
Kluge Eltern bringen deshalb beizeiten die Planung des gemeinsamen Urlaubs zunächst in Einklang mit den offiziellen Ferienterminen der Kinder und buchen erst dann die exakten Urlaubszeiten. Auf bildungsklick.de/schulferien finden sie dazu die Daten aller Bundesländer. Dank der iCal-Funktion können diese mit einem Klick in den persönlichen Kalender, etwa von Outlook, übertragen werden - ohne Werbung und natürlich ohne Kosten.
Keine Kommentare vorhanden