Start frei für das neue Schuljahr

"Sachsens Schulen sind gut auf die kommenden 190 Schultage vorbereitet", so Kultusminister Roland Wöller wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres. Wie der Minister sagte, sei der Unterricht in den einzelnen Schularten abgesichert. Die rund 34.000 Lehrer an den öffentlichen Schulen würden ihre Schüler gut vorbereitet erwarten. Der Schulalltag beginnt am kommenden Montag für insgesamt 437.900 Schüler. Unter ihnen sind 31.400 ABC-Schützen. Obwohl damit knapp 500 Mädchen und Jungen mehr eingeschult werden als noch im Vorjahr, ist die Gesamtzahl der Schüler um knapp drei Prozent (13.000 Schüler) zurückgegangen. Grund ist vor allem die steil nach unten zeigende Kurve bei den Berufsschülern. Hier macht sich mittlerweile der "Geburtenknick" der neunziger Jahre bemerkbar, erläuterte der Kultusminister.

05.08.2009 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Rund zehn Prozent der Schüler besuchen eine Schule in freier Trägerschaft. Der größte Teil der Schulen in freier Trägerschaft sind Berufsbildende Schulen. Allein für dieses Schuljahr wurden 44 neue Bildungsgänge an diesen Schulen durch das Kultusministerium genehmigt.

Zum neuen Schuljahr wurden aufgrund von Entscheidungen aus den Vorjahren 19 öffentliche Schulen geschlossen bzw. aufgehoben. Damit gibt es derzeit 1.397 öffentliche Schulen.

Nach Aussage von Wöller steht Sachsen hinsichtlich der Klassengrößen im Bundesvergleich nach wie vor sehr gut da. So sitzen im Durchschnitt in den Grundschulen 20, in den Mittelschulen 22 und bei den Gymnasien 24 Schüler in einer Klasse.

Wöller betonte, dass es in diesem Jahr keine durchgreifenden Änderungen hinsichtlich der Lehrinhalte und Strukturen gibt. Stabilität und Verlässlichkeit seien Qualitätsgaranten für das sächsische Schulsystem. Wöller verwies lediglich auf die Präzisierung der Lehrpläne sowie auf eine Neuregelung an Schulen zur Lernförderung. Die im Schuljahr 2004/05 neu eingeführten Lehrpläne wurden jetzt mit Praktikern - also Fachberatern und Lehrern - unter anderem auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Fazit: Die Lehrpläne haben sich bewährt, es mussten nur geringfügige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.

An den Schulen zur Lernförderung und an Schulen für geistig Behinderte wird es künftig nach der neun- bzw. zwölfjährigen Schulzeit auch Abschlusszeugnisse geben. Bisher erhielten diese Schüler lediglich ein Abgangszeugnis und galten damit als Schüler ohne Abschluss. Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, müssen Schüler an Schulen zur Lernförderung im Abschlussjahr eine lebenspraktisch orientierte komplexe Leistung erbringen und in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen. Für Schüler an Schulen für geistig Behinderte ist der Abschluss mit der Erfüllung des individuellen Lehrplanes verknüpft. "Wer erfolgreich die Schule besucht, soll auch ein Abschlusszeugnis erhalten", begründete Wöller die Entscheidung. "Gerade für diese Schüler ist Motivation von großer Bedeutung." Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern.

Weitere Zahlen zum neuen Schuljahr finden Sie im Internet unter: www.sachsen-macht-schule.de


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