Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention erfolgt nicht bruchstückhaft, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das neben der Weiterentwicklung schulischer Unterrichtsformen auch die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in den Mittelpunkt stellt.
19.04.2010 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusAuf der Grundlage von Eckpunkten, die eine Arbeitsgruppe aller Fraktionen im Bayerischen Landtag gemeinsam erstellt hat, erarbeitet das Kultusministerium derzeit ein konkretes Gesamtkonzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention. Dies geschieht u. a. in Abstimmung mit betroffenen Verbänden. Im Sommer 2010 wird das Ergebnis dem Landtag in seinen Einzelheiten vorgestellt. Aus diesem Grund ist die Umsetzung der Konvention nicht Gegenstand der laufenden Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes.
Die Ziele der Konvention, eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern sowie ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden, setzen auch im Bildungsbereich klare Wegmarken. Der Weg dorthin ist ein gemeinsamer Weg, dessen Ziel nicht von heute auf morgen zu erreichen ist. Ein fairer und ehrlicher Dialog mit den Betroffenen soll ihn flankieren und eine gute und verlässliche Basis für Schüler, Eltern und Lehrkräfte bereiten.
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