Pro und Kontra

(Un)eingeschränkter Diskurs

Eine offene Debatte fördert das politische Verständnis von Schülerinnen und Schülern. Doch wie weit dürfen Lehrkräfte gehen, wenn es um die Kundgebung der eigenen politischen Meinung im Unterricht geht?

10.05.2022 Bundesweit Artikel BEGEGNUNG, Sahra Amini, Michael Hammerbacher, Kurt Edler
  • © 2015 wavebreakmedia/Shutterstock

Querdenker, Rechtsextremismus, Islamismus: Dies sind nur einige der aktuellen Herausforderungen, die der Demokratie in Deutschland entgegenstehen. Hinzu kommen Zweifel an den Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung. Das zeigt eine aktuelle Studie der Robert Bosch Stiftung. „Viele Menschen glauben, dass ihre Anliegen nicht gehört werden und ihre Stimme keinen Unterschied macht“, kommentiert Geschäftsführerin Sandra Breka die Studienergebnisse, die im Juni 2021 vorgestellt wurden. „Dieser Befund sollte uns zu denken geben und zum Handeln bewegen.“ Für die Studie äußerten sich mehr als 10.000 Personen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und den USA dazu, wie sie zur Demokratie stehen. Die Auswertung der Daten offenbarte unter anderem, dass jeder zweite Befragte anfällig für Verschwörungstheorien ist. Politiker seien zum Beispiel „Marionetten der dahinterstehenden Mächte“ und Medien verfolgten ihre eigene Agenda.

Schule als bedeutender Lernort

Um verschwörungstheoretische Tendenzen und die Abwendung von der Demokratie als Gesellschaftsform zu vermeiden, so sind sich Experten einig, kommt der Schule als Lernort für die politische Bildung eine wichtige Rolle zu. Das liegt unter anderem auch daran, dass „die Schule bzw. die Schulpflicht garantiert, dass potenziell alle Menschen erreicht werden können“. So steht es im 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, über den der Familienausschuss in einer öffentlichen Anhörung im Mai 2021 diskutierte. Klarer Tenor: Bildungseinrichtungen müssen der politischen Bildung einen höheren Stellenwert einräumen.

„Politische Bildungsprozesse sind Aushandlungsprozesse“, heißt es im Bericht. Für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern gilt daher: „Als mündige Menschen müssen sie dabei gefördert werden, Herrschafts- und Machtverhältnisse zu analysieren, sich ein kritisch-reflektierendes Urteil zu bilden und Handlungsstrategien zu entwickeln, um selbst aktiv politische Prozesse zu beeinflussen.“ Dafür ist ein offener Diskurs essenziell. Doch wie offen darf dieser wirklich sein?

Unsicherheit bei den Lehrkräften

Spätestens seitdem die AfD die Meldeplattform „Neutrale Schule“ ins Leben gerufen hat, auf dem angebliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an Schulen gemeldet werden sollen, kam Unsicherheit auf. Ist es in Ordnung, als Lehrkraft vor den Schülerinnen und Schülern politisch Stellung zu beziehen? Unterricht ist im Hinblick auf politische Einfärbung eine Gratwanderung, wie eine Gegenüberstellung der relevanten Gesetze durch die Bundeszentrale für politische Bildung zeigt: Lehrkräfte sollen keine Parteien bewerben oder abwerten, sich aber dennoch für freiheitlich-demokratische Werte im Sinne des Grundgesetzes einsetzen.

Wie Lehrkräfte diese Anforderungen miteinander vereinbaren können und inwiefern die Rechtslage bei diesem Thema Spielraum für Interpretationen offen lässt, zeigen unsere Experten im folgenden Pro und Kontra.


Sollten Lehrkräfte im Unterricht politische Neutralität wahren?

© Michael Hammerbacher

Pro-Gastbeitrag

Michael Hammerbacher ist Leiter und Bildungsreferent beim Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e.V. und engagiert sich als Sprecher in der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz.

Die Ausgangslage und die Anforderungen für Lehrkräfte in den Schulen zur politischen Neutralität sind auf den ersten Blick widersprüchlich. Den Schülerinnen und Schülern soll die Schule „Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen“. Das steht im Berliner Schulgesetz, Paragraph 3, Absatz 1. So oder so ähnlich sind in allen Schulgesetzen der Bundesländer die Bildungsziele formuliert. Eine Voraussetzung dafür, dass dies gelingen kann, ist die politische, weltanschauliche und auch religiöse Neutralität der Lehrkräfte. Neutralität bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht Haltungslosigkeit, sondern Zurückhaltung und Mäßigung.

Pädagogisches Ziel von Demokratiebildung ist die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, faktenbasiert kontroverse Diskussionen führen zu können. Das beinhaltet die Fähigkeit, andere Meinungen zu akzeptieren und eine Vielfalt von Argumenten und Meinungen zu einem Sachverhalt ertragen zu können. Lehrkräfte sind dafür im Schulalltag sehr wichtige Vorbilder. Der Begriff der Neutralität steht dafür, dass Lehrkräfte nicht indoktrinieren oder überwältigen, sondern den Schülerinnen und Schülern den Weg eröffnen, sich eine eigene Position erarbeiten und angemessen verteidigen zu können.

So sind Lehrkräfte rechtlich verpflichtet, unparteiisch aufzutreten beziehungsweise die verschiedenen Positionen zu einem kontroversen Thema darzustellen – aber auch im Sinne des Grundgesetzes zu handeln. Zurückweisung und inhaltliche Auseinandersetzung mit extremistischen und demokratiefeindlichen Positionen im Unterricht sind ein zentraler Auftrag der Schulen. Hier zieht der Gesetzgeber daher eine rote Linie, bei deren Überschreiten durch die Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte eindeutig im Sinne des Grundgesetzes und der demokratischen Werte inhaltlich und pädagogisch Position beziehen müssen. Der wichtige Begriff der Neutralität darf also nicht zu einer falsch verstanden Beliebigkeit von Meinungen oder zu einer Haltungslosigkeit führen, die extremistische Positionen widerspruchslos gewähren lässt.

Bei der Diskussion von „Neutralität und Schule“ wird häufig auf die notwendige politische, weltanschauliche und religiöse Zurückhaltung und Mäßigung der Lehrkräfte hingewiesen. Wer Diskurse und Kontroversen mit Schülerinnen und Schülern organisieren und die Vielfalt innerhalb des demokratischen Meinungsspektrums widerspiegeln möchte, muss also auch dazu in der Lage sein und dies als Person repräsentieren können. Neben dem pädagogischen Wissen zur Umsetzung solcher Formate gehört dazu die pädagogische Haltung. Lehrkräfte sind sehr wichtige Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler, an denen sich diese orientieren - besonders an den Grundschulen.

Von Lehrkräften offensiv nach Außen getragene politische, weltanschauliche und auch religiöse Kleidung und Symbolik und auch entsprechende Meinungsäußerungen im Unterricht verschließen den Weg eines vielfältigen demokratischen Diskurses und widersprechen dem Gebot der Zurückhaltung und Mäßigung und damit einer richtig verstandenen Neutralität in der Schule.


 

© Stefan Gierlich

Kontra-Gastbeitrag

Kurt Edler ist ehemaliger Leiter des Referats Gesellschaft am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg sowie ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

Alle Bildung ist normativ, denn sie setzt Werte. Pädagogik nimmt immer Einfluss auf die Entwicklung des jungen Menschen. Selbst in Schulfächern, von denen man es nicht denken sollte, ist in Themenwahl, Art der Darstellung und Verfahren eine Prägung enthalten, die eine politische Dimension hat. Es gibt einen demokratischen Mathematikunterricht, der zum Denken in Alternativen ermutigt und die Fähigkeit zur Anzweifelung einer These fördert, somit also auch zur Entfaltung eines freien Denkens beiträgt. Hüten wir uns also davor, den Begriff Politik zu eng zu fassen.

Eine „Erziehung nach Auschwitz“* kann nicht neutral sein. Zur Mündigkeit erziehen wir, indem wir das Kind ermuntern und befähigen, seinen eigenen Entwurf von einer menschlichen Weltordnung zu formulieren. Dabei müssen Fragen von Krieg und Frieden, gerechter und ungerechter Herrschaft geklärt werden. Ob ich im Fach Philosophie der Begründung der menschlichen Würde bei Kant nachgehe, in Politik mit meiner Klasse Verschwörungstheorien oder Abwertungsideologien untersuche oder in Deutsch den Ursprung romantischer Sehnsüchte nach einem verklärten Gestern analysiere - überall wirke ich als Lehrperson auch politisch, und ich soll es sogar.

Politisch neutral bin ich schon deshalb nicht, weil mein elementarer Auftrag als Lehrkraft ist, mich mit meiner ganzen Person in das pädagogische Verhältnis zu den Jugendlichen einzubringen. Ich bin nicht nur Stundengeber. Ich bin unweigerlich Vorbild, weil die jungen Leute mich nicht nur als Experten, sondern als ganzen Menschen wahrnehmen und beobachten. Ich bin Erwachsener, Kollegiumsmitglied, Akteur in der Schulgemeinschaft, habe Disziplinarbefugnisse und bin Vertreter des Staates. Mein Handeln ist justiziabel. Erhebliche Bedeutung im Leben eines jungen Menschen habe ich auch deshalb, weil ich über seine Chancen mitentscheide, wenn ich Noten und Abschlüsse erteile.

Der demokratische Rechtsstaat vereidigt sein Lehrpersonal auf seine Verfassung, weil er von den Lehrkräften erwartet, dass sie sich mit dieser Verantwortung identifizieren. Realisieren kann ich meine Verantwortung nur, indem ich den offenen Diskurs über umstrittene Fragen nicht nur unverbindlich moderiere, sondern auch selber meine persönliche Sicht der Dinge offenbare. Allerdings eben nicht als dogmatische Setzung, sondern im Respekt vor der gegenläufigen Meinung meiner Gesprächspartner. Eine demokratische Schule bedarf eines angstfreien Klimas. Als Freund der Freiheit muss ich mir wünschen, dass meine Schülerinnen und Schüler sich, indem sie sich an mir und anderen abarbeiten, einen eigenen Standpunkt bilden und zugleich auch schon dessen Vorläufigkeit erkennen. Und ich muss es als Gefahr begreifen, dass mir ein junger Mensch nur aus Sympathie weltanschaulich folgt.

Eine demokratische Schule, die in dieser Weise achtsam mit der Kostbarkeit des Meinungspluralismus und mit der pädagogischen Hierarchie umgeht, ist in der Lage, einen moralischen Konsens zu entwickeln, der politische Einstellungen ausgrenzt, die mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Und darin zeigt sich eben auch, dass sie als Institution nie neutral sein kann und darf.

*Anm. d. Red.: Die „Erziehung nach Auschwitz“ ist ein pädagogisches Konzept, das auf einem Radiovortrag aus dem Jahr 1966 basiert. Darin ruft der Soziologe Theodor W. Adorno dazu auf, Pädagogik an Emanzipation und Selbstbestimmung auszurichten.


Dieser Pro und Kontra-Beitrag wurde zuerst in der Zeitschrift „BEGEGNUNG – Deutsche schulische Arbeit im Ausland" 2-2021 veröffentlicht.



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