VBE: Baden-Württemberg muss beim Herausschieben der Altersgrenze für Beamte nicht Vorreiter sein
"Natürlich will Baden-Württemberg als Musterländle immer gerne Klassenprimus sein", behauptet der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Rudolf Karg. Aber beim Hinausschieben der Altersgrenze müsse das Land nicht unbedingt den Bund überholen, um wieder als Erster gut dazustehen. Der VBE lehne einen Sonderweg ab.
22.09.2008 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergDie zu leistenden Pensionszahlungen sind keine plötzlich über Baden-Württemberg hereinbrechenden Naturgewalten, weiß auch der Finanzminister. Jeder Beamte, der in den Schuldienst, bei der Polizei oder im Verwaltungsbereich eingestellt worden ist, weil die Bevölkerung diese Dienstleistung gewünscht oder benötigt hat, geht eines Tages in den Ruhestand. Das wissen auch die Politiker. Trotzdem haben sie es Jahrzehnte wider besseres Wissen versäumt, durch ausreichende Einzahlungen in eine Pensionskasse genügend Rücklagen zu bilden. Diesen Fehler könne man jetzt mit Blick auf die maroden Staatsfinanzen nicht den Beamten anlasten, reklamiert der VBE-Chef. Wenn ein Beamter am Ende eines arbeitsreichen Lebens ein schlechtes Gewissen bekommen solle, nur weil er Pension bezieht, könne es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht sehr weit her sein.
Traurig sei, so Karg, dass sich der Minister des Beifalls eines Großteils der Bevölkerung sicher sein könne, wenn er gegen Beamtenpensionen zu Felde ziehe. Der überwiegende Teil der Beamten, der schon im aktiven Dienst nicht zu den Spitzenverdienern gehört habe, werde jenseits der Pensionsgrenze eine eher noch kargere Versorgung erhalten und sei euromäßig weit entfernt von den Ruhegehaltsbezügen hoher Regierungsbeamten, stellt Karg mit Verbitterung fest.
"Baden-Württemberg sollte auch angesichts knapper Haushaltmittel nicht schon wieder seinen Beamten höhere Opfer abverlangen, als es der Bund bei seinen Staatsdienern tut, und deshalb die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze vom Zeitplan her der des Bundes angleichen und keinesfalls vorpreschen."
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