VBE: Baden-Württemberg muss beim Herausschieben der Altersgrenze für Beamte nicht Vorreiter sein

"Natürlich will Baden-Württemberg als Musterländle immer gerne Klas­senprimus sein", behauptet der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Rudolf Karg. Aber beim Hinaus­schieben der Altersgrenze müsse das Land nicht unbedingt den Bund über­holen, um wieder als Erster gut dazustehen. Der VBE lehne einen Sonderweg ab.

22.09.2008 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Die zu leistenden Pensionszahlungen sind keine plötzlich über Baden-Württem­berg hereinbrechenden Naturgewalten, weiß auch der Finanzminister. Jeder Beamte, der in den Schuldienst, bei der Polizei oder im Verwaltungsbereich ein­gestellt worden ist, weil die Bevölkerung diese Dienstleistung gewünscht oder benötigt hat, geht eines Tages in den Ruhestand. Das wissen auch die Politiker. Trotzdem haben sie es Jahrzehnte wider besseres Wissen versäumt, durch aus­reichende Einzahlungen in eine Pensionskasse genügend Rücklagen zu bilden. Diesen Fehler könne man jetzt mit Blick auf die maroden Staatsfinanzen nicht den Beamten anlasten, reklamiert der VBE-Chef. Wenn ein Beamter am Ende eines arbeitsreichen Lebens ein schlechtes Gewissen bekommen solle, nur weil er Pension bezieht, könne es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht sehr weit her sein.

Traurig sei, so Karg, dass sich der Minister des Beifalls eines Großteils der Be­völkerung sicher sein könne, wenn er gegen Beamtenpensionen zu Felde ziehe. Der überwiegende Teil der Beamten, der schon im aktiven Dienst nicht zu den Spitzenverdienern gehört habe, werde jenseits der Pensionsgrenze eine eher noch kargere Versorgung erhalten und sei euromäßig weit entfernt von den Ru­hegehaltsbezügen hoher Regierungsbeamten, stellt Karg mit Verbitterung fest.

"Baden-Württemberg sollte auch angesichts knapper Haushaltmittel nicht schon wieder seinen Beamten höhere Opfer abverlangen, als es der Bund bei seinen Staatsdienern tut, und deshalb die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze vom Zeitplan her der des Bundes angleichen und keinesfalls vorpreschen."


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