VBE: Eltern mehr in die Pflicht zu nehmen ist richtig, die geplante Schulgesetzänderung wirkt aber eher populistisch

Es sei sehr zu begrüßen, so der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Er­ziehung (VBE) Baden-Württemberg, Rudolf Karg, wenn die Regierungsko­alition künftig verstärkt Kinder vor Vernachlässigung und Verwahrlosung schützen wolle. Der VBE lege Wert darauf, dass es dann aber nicht nur bei einer entsprechenden Änderung des Schulgesetzes bleibt, die Eltern, Lehrer und Jugendämter mehr in die Pflicht nimmt, sondern dass auch die für die Unterstützungssysteme notwendigen personellen und finanziellen Ressour­cen in den öffentlichen Haushalt eingestellt werden. Alles andere sei nur Spiegelfechterei.

08.05.2007 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Der VBE kann sich durchaus damit anfreunden, dass "Rabeneltern künftig zum Rapport in die Schule müssen", wie die "Stuttgarter Nachrichten" in ihrer Mon­tagsausgabe berichtet haben, hält aber die für 2008 geplante Schulgesetzände­rung zur stärkeren Einbindung der Jugendämter bei Auffälligkeiten eher für eine populistische als eine realistisch-pragmatische Maßnahme. Zurzeit sehen sich die meisten Jugendämter nach Kenntnisstand des VBE fast ausschließlich als "Service-Unternehmen" für das Kindswohl und nicht als Institution, mit der man Eltern drohen darf, denn das Prinzip der Freiwilligkeit für Hilfsangebote werde von diesem Amt allgemein sehr hoch gehalten. Wenn Schulen nun aufgrund von (vermuteten) Missständen in bestimmten Elternhäusern verstärkt Kontakt mit Jugendämtern aufnehmen würden, müssten diese entsprechend reagieren (kön­nen). Dazu fehle aber in der Regel Personal. Wenn Jugendämter handlungsfähig blei­ben und wirkungsvoll arbeiten sollen, müssen sie angemessen mit qualifi­zierten Mitarbeitern ausgestattet werden.

Man dürfe nicht immer umfangreiche­re oder neue Aufgaben auf die Beschäftigten draufsatteln, aber gleichzeitig per­sonelle "Einsparpotenziale" einfordern, schimpft der VBE-Chef. Das gehe zu Lasten der Qualität und Effektivität. Viele Behörden seien bereits heute überfor­dert, weil das Personal vorne und hinten fehle. Und wenn bei Verdacht auf Ver­nachlässigung oder Verwahrlosung eines Kindes der "Fall" auf eine lange amtli­che Warteliste komme, nütze da auch eine Schulgesetzänderung, die den staatli­chen Institutionen den Rücken stärken solle, sehr wenig, sagt der VBE-Vorsit­zende. Wartezeiten seien bereits heute trotz allem Bemühen nicht zu vermeiden.


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