VBE: Lernmittelfreiheit darf nicht zu leichtfertigem Umgang mit den Büchern verführen
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es, dass es eine in der Verfassung verankerte Lernmittelfreiheit gibt. Wenn Bücher kostenlos zur Verfügung gestellt werden, dürfe das aber nicht zu einem leichtfertigen Umgang mit dem fremden Gut führen, warnt der VBE.
18.06.2009 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergDie von der Verfassung zugesicherte Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg gilt als Garant für gleiche Bildungschancen, unabhängig von der Einkommenssituation der Familien. Lernmittelverwalter klagen verstärkt darüber, wie unsensibel Schüler mit den ihnen kostenlos zur Verfügung gestellten Büchern umgehen. Dass Bücher, die aus Kostengründen eigentlich längere Umlaufzeiten haben sollten, immer schneller verschleißen und als unbrauchbar aussortiert werden müssen, kann man nicht nur den von den Verlagen "mit heißen Fäden gebundenen" Büchern anlasten. Der sorgfältige Umgang mit fremdem Gut gehört nach Auffassung des VBE leider nicht mehr überall zum gesellschaftlichen Grundkonsens. Obendrein ist es bisweilen gängige Meinung, dass das, was nichts kostet, auch nichts wert ist.
Während auf der einen Seite viele Eltern und noch mehr Schüler eine Menge Geld für Markenklamotten, Edel-Handys und exklusive Freizeitvergnügungen ausgeben können, müssen die Schulen um jedes zusätzlich benötigte Arbeitsheft heftig ringen.
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