VBE mokiert sich über den Finanzminister

Erneut hat Finanzminister Willi Stächele (CDU) einen Vorstoß gestartet, Führungspositionen im Beamtenbereich nur auf Zeit zu vergeben. Gleich­zeitig sucht sein Kabinettskollege, Kultusminister Helmut Rau, händerin­gend Beamte, die im Schuldienst überhaupt eine Führungsposition über­nehmen wollen. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Würt­temberg fragt man sich, ob der Finanzminister so stark von Misswirtschaft treibenden Bankenmanagern aufgeschreckt worden ist, dass er sogar eine Änderung des Grundgesetzes in Angriff nehmen will, um bei seinen Beam­ten Führungspositionen künftig zeitlich befristen zu können.

10.08.2009 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

In letzter Zeit ist es immer schwieriger geworden, geeignetes Führungspersonal im Schulbereich zu finden. Die wenigsten Lehrer wollen unter den augenblick­lichen Arbeitsbedingungen selber Chef. Für eine "nachhaltige" positive Schul­entwicklung benötigt ein Rektor neben der äußeren Unabhängigkeit sehr viel Zeit. Eine Schule kann man nicht erfolgreich "bis auf Weiteres" und auf Abruf leiten. Rektoren sind keine Vorstandsvorsitzenden in einem Aufsichtsrat.

Schulleiter benötigen neben einer soliden Aus- und Fortbildung in Personalfüh­rung, Rechts- und Haushaltsfragen sowie Schulmanagement die Sicherheit, kon­tinuierlich an ihren Aufgaben arbeiten zu dürfen. Um die innere Schulentwick­lung im notwendigen Umfang voranzutreiben und die permanent wachsenden Aufgaben im pädagogischen und administrativen Bereich effektiv erledigen zu können, sollte ein Schulleiter nicht durch eine zeitliche Limitierung der Beru­fung eingeengt werden. Insofern begrüßt der VBE auch das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts gegen eine Befristung der Leitungszeit ausdrücklich.

Eine zeitliche Begrenzung der Leitungsfunktion, wie von Stächele angedacht, würde die wenigen potenziellen Bewerber unter Lehrern vollends abschrecken. Um mögliche Fehlbesetzungen korrigieren zu können, gibt es bereits eine zwei­jährige Probezeit für Rektoren, die sogar deutlich länger ist als in anderen Be­rufssparten. Sollte sich in dieser Zeit die neue Schulleitung bewährt haben, kann man davon ausgehen, dass diese auch künftig zum Wohle der Schule arbeiten wird.


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