VBE sieht Zukunft der Schulaufsicht ganz anders als der kleine Parteitag der Grünen in Pforzheim
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg möchte die Sonderstellung der Gymnasien in Bezug auf die Schulaufsicht anders als der kleine Parteitag der Grünen geändert sehen. Gerade in einer Zeit, in der man laut über die Zusammenlegung von Schularten nachdenkt, wäre es sinnvoll auch die Aufsicht über die verschiedenen Schularten gebündelter zu regeln und nicht die Verantwortlichkeit noch zu "atomisieren". Zurzeit sind den Regierungspräsidien ausschließlich die Gymnasien unterstellt.
01.07.2007 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergBisher unterstehen die Grund-, Haupt- und Realschulen einer unteren Schulaufsichtsbehörde, meist ist es ein Fachbereich im jeweiligen Landratsamt, während die Gymnasien direkt bei einem der vier Regierungspräsidien angesiedelt sind. Wenn die Grünen jetzt die Verantwortlichkeit der Grund-, Haupt und Realschulen auf die Kommunen übertragen wollen, ändert sich dadurch die unmittelbar vorgesetzte Behörde, nichts jedoch an der Hierarchie.
"Da wäre es viel mutiger und sinnvoller, die Stellung der Schulleitungen vor Ort zu stärken und alle Schulen wie die Gymnasien den Regierungspräsidien direkt unterzuordnen", sagt VBE-Chef Rudolf Karg, "zumal dort auch die entsprechenden Juristen als Ansprechpartner sind." Das Konzept der Bündnis-Grünen sei nicht der große Wurf. Wenn man die Schulaufsichtsstruktur effektiv verändern wolle, sollte man eine Verwaltungsebene ganz streichen und nicht eine vorhandene noch weiter aufdröseln. Der VBE habe kein Verständnis dafür, dass es nur für die Gymnasien weiterhin diese Extra-Wurst geben soll, moniert Karg.
Der gewerkschaftliche Berufsverband der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschullehrer VBE spricht sich daher anders als die Grünen für folgende drei Säulen einer effektiven Schulaufsicht aus: - für den Primat der Pädagogik auch in der Führungsebene, - zur Sicherstellung des bildungspolitischen Auftrages für die Eigenständigkeit der Schulverwaltung (die durch die Verwaltungsreform 2005 bereits erheblich gelitten hat) - sowie für die Gleichwertigkeit und damit auch für die Gleichbehandlung aller Schularten durch Konzentration auf lediglich eine Verwaltungsebene.
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