VBE Südbaden fordert: Beförderungssperre aufheben

Der Geschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Südbaden, Meinrad Seebacher (Freiburg / Waldkirch), hat das Land Baden-Württemberg aufgefordert, aus zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts die Konsequenzen zu ziehen und Schulleiterinnen und Schulleiter, die bislang von einer Beförderungssperre betroffen sind oder künftig betroffen werden, die Wartezeit zu beenden und diese unverzüglich zu befördern.

17.09.2008 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Die Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen habe aus diesen Beschlüssen bereits die Konsequenzen gezogen und die Beförderungssperre abgeschafft. Nicht nur wegen der Gleichbehandlung, sondern auch der Gerechtigkeit halber könne es nicht sein, Lehrkräfte eine höherwertige Arbeit verrichten zu lassen, aber gleichzeitig die Bezahlung nicht anzuheben.

Wie Meinrad Seebacher darlegt, gilt in Baden-Württemberg für Schulleiterinnen und Schulleiter derzeit eine Beförderungssperre von neun Monaten. Das bedeutet, dass nach Ausscheiden eines Amtsinhabers diese Stelle zwar unmittelbar besetzt werden könne, dass aber nur die Funktion, nicht aber die Bezahlung sofort angepasst werde. Der VBE-Geschäftsführer: "Hier nutzt das Land die Bereitwilligkeit der Lehrkräfte aus, spart Geld und belastet die Führungspersonen, die sich mit enormen Arbeitsaufwand in ihr neues Amt einarbeiten, zusätzlich." Dem Dienstherrn stünde es aber gut an, seine Fürsorgepflicht wahrzunehmen, und nicht mit immer mit neuen Nadelstichen die Beschäftigten zu drangsalieren.

Nicht umsonst, so Seebacher, seien die Bewerbungen auf Führungspositionen spärlich, und dies nicht nur im ländlichen Raum. Wer den Eifer seiner Beschäftigten so mit Füßen trete, dürfe sich nicht wundern, wenn an der Basis eine gewisse Gelassenheit in Bezug auf Bewerbungsverfahren Raum greife.


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