VBE warnt davor, Schulleitungen nur auf Zeit zu berufen

Nach dem öffentlichen Spektakel um die Rektorin der Pforzheimer Wald-schule sind wieder Stimmen laut geworden, die die Abschaffung des Berufs¬beamtentums bei Lehrkräften und die Übertragung einer Schulleitungsstelle auf Zeit fordern. Beides sei für die Schulen kontraproduktiv und schade der Sache eher, versichert der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Rudolf Karg. Es sei heute bereits sehr schwer, ausreichendes geeignetes Führungspersonal im Schulbereich zu finden. Für eine "nachhaltige" positive Schulentwicklung benötige man aber nun einmal äußere Stabilität und sehr viel Zeit, so der VBE-Chef.

16.02.2008 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

"Rektoren sind keine Lehrer, die mal eben so nebenher ein bisschen die Schule leiten", moniert Karg. Rektoren benötigten neben einer soliden Aus- und Fortbildung in Personalführung, Rechts- und Haushaltsfragen sowie Schulmanagement einen angemessenen Zeitrahmen für die originären Schulleitungsaufgaben. Um die innere Schulentwicklung im notwendigen Umfang voranzutreiben und die permanent wachsenden Aufgaben im pädagogischen und administrativen Bereich erfolgreich erledigen zu können, müsse die viel zu hohe Unterrichts¬verpflichtung der Schulleiter spürbar reduziert werden. Auch von der Besoldung her müsste das Rektorenamt deutlich attraktiver gestaltet werden, fordert der VBE-Vorsitzende.

Eine zeitliche Begrenzung der Leitungsfunktion schrecke jedoch eher von einer Bewerbung ab und lasse neuen Rektoren zu wenig Raum, sich und die Schule positiv voranzubringen. Um mögliche Fehlbesetzungen korrigieren zu können, gebe es bereits jetzt eine zweijährige Probezeit, die deutlich länger sei als in anderen Berufssparten. Sollte sich in dieser Zeit die neue Schulleitung bewährt haben, könne man davon ausgehen, dass diese auch künftig zum Wohle der Schule arbeiten werde, versichert Karg.

Obendrein sei die Übertragung einer Funktionsstelle auf Zeit aus rechtlichen Gründen nicht ganz unbedenklich. Erst im September 2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Führungsfunktionen auf Zeit in Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig angesehen und die Frage der Gültigkeit der Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.


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