Wohin nach der Grundschule?
Wer heute Grundschüler oder -schülerin der sechsten Klasse ist, wechselt in der Regel im nächsten Schuljahr auf eine Sekundarschule oder ein Gymnasium. In der Zeit vom 12.02.2014 bis zum 25.02.2014 melden Eltern ihre Kinder an den weiterführenden Schulen in Berlin an.
17.12.2013 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung"Für Eltern und Kinder steht in den nächsten Wochen eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der passenden Schulart und Schule. Als Entscheidungshilfen dienen das Beratungsgespräch mit den Grundschullehrkräften und der Berliner Schulwegweiser, der umfassende Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den vielfältigen Angeboten der Berliner Schulen enthält", so Bildungssenatorin Sandra Scheeres.
Bei der Wahl einer weiterführenden Schule sollten Eltern darauf achten, dass die Schule den Fähigkeiten ihres Kindes am besten entspricht, seinen Interessen entgegenkommt und diese fördert. Ob Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule: Dieser Entschluss sollte wohl überlegt sein. Lerntempo, Praxisorientierung und Ganztagsgestaltung sind in beiden Schularten unterschiedlich, wenngleich sie auch beide bis zum Abitur führen. Mit den Halbjahreszeugnissen erhalten die Eltern am 31.01.2014 die Förderprognose sowie den Anmeldebogen ausgehändigt. Beides ist zur Anmeldung an die Erstwunschschule mitzubringen. Neben der Wunschschule sollte auch ein Zweit- und Drittwunsch angegeben werden.
Der Berliner Schulwegweiser 2014/2015 ist über die Grundschulen oder den Infopunkt der Senatsbildungsverwaltung erhältlich. Online kann er über folgenden Link heruntergeladen werden: www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/uebergang.html.
Für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2014/2015 gelten neue Bedingungen:
- Wenn ein Kind mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder schlechter an einem Gymnasium aufgenommen werden soll, ist ein Beratungsgespräch an einem Gymnasium verpflichtend. Die Beratungsgespräche finden bis zum 21.02.2014 statt.
- Geschwisterkinder werden an übernachgefragten Erstwunschschulen vorrangig aufgenommen.
- Schülerinnen und Schüler werden vorrangig in die gewählte Zweit- oder Drittwunschschule aufgenommen, wenn ihr Wohnort im jeweiligen Bezirk dieser Schule liegt.
Bewährt hat sich die Regelung bei Übernachfrage: Übersteigen die Anmeldungen die vorhandenen Schulplätze, so vergeben die Schulen bis zu 70 % der Plätze nach vorab festgelegten Kriterien, bei über 30 % der Plätze entscheidet das Los. Welche Kriterien festgelegt wurden, können Eltern direkt bei der Schule erfragen oder im online-Schulverzeichnis nachlesen: www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/index.html.
Keine Kommentare vorhanden