„Zeugnisnote“ fürs Ehrenamt

(bikl) Schüler in Hessen können sich ihr ehrenamtliches Engagement jetzt auch in den Schulzeugnissen bescheinigen lassen.

10.02.2006 Artikel

Alles, was Schüler ehernamtlich innerhalb der Schule leisten, findet seinen Platz ohnehin im Zeugnis unter der Rubrik "Bemerkungen". In Hessen geht man aber noch einen Schritt weiter: Auf Antrag der Eltern - bei Volljährigen auf eigenen Antrag - gibt die Schule das entsprechende Formular "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" aus.

Verantwortlich für das Ausfüllen der Bescheinigung ist die Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Der Vorteil einer solchen Bescheinigung liegt nach Meinung des Ministeriums auf der Hand: Gerade bei Schülerinnen und Schülern mit schwächeren Schulleistungen könne der Nachweis von Einsatz und Initiative ein wichtiges Argument für eventuelle spätere Arbeitgeber sein.

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Pressemeldung Hessisches Kultusministerium


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