Zur Einschränkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

"Mit dem von der Landesregierung geplanten Abbau der Mitbestimmungsrechte wird das Personalvertretungsgesetz weder verbessert noch modernisiert", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "200 Freistellungen weniger – 160 davon im allein im Schulbereich - werden dazu führen, dass deutlich weniger beraten werden kann."

28.02.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Der VBE begrüßt, dass die Landesregierung im Schulbereich die an den Schulformen orientierte Personalvertretung nicht antasten will. "Da die Landesregierung am gegliederten Schulsystem festhält, muss auch eine entsprechende Personalvertretung vorhanden sein, die die einzelnen Schulformen vertritt", so Beckmann weiter.

Dass Schulleitungen auch weiterhin durch die Personalräte vertreten werden, wertet der VBE ebenfalls positiv. "Dafür, dass Schulleitungen nicht in ein personalvertretungsrechtliches Vakuum fallen, hat sich der VBE in den vergangenen Monaten immer wieder stark gemacht", so Beckmann weiter.

Der VBE wird in den kommenden Wochen detailliert zu den geplanten Regelungen Stellung beziehen, die de facto Einschränkungen der Mitbestimmung bedeuten. "Wir werden zeigen, dass und an welchen Stellen die geplanten Einschnitte in die Mitbestimmung entgegen den Äußerungen des Innenministers die demokratischen Rechte der Beschäftigten beschneiden", so Beckmann abschließend.


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