Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 16. Januar 2013 die von der Europäischen Kommission im Dezember 2012 vorgeschlagene Ratsempfehlung für die Einführung einer Jugendgarantie unterstützt. Diese soll dafür sorgen, dass arbeitslosen Jugendlichen bis zu 25 Jahren sowie Studienabgängern nach höchstens vier Monaten Arbeitslosigkeit bzw. nach Ende der Ausbildung eine Beschäftigung, Lehrstelle oder Weiterbildung angeboten wird. Die Abgeordneten sehen die Notwendigkeit für ein solches Instrument, um zu verhindern, dass eine "verlorene" Generation in Europa entsteht. Derzeit sind fast 6 Millionen Jugendliche in der EU arbeitslos; mehr als jeder Fünfte unter 25 Jahren findet keinen Job.
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23.01.2013
Pressemeldung
DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag