Gemeinsam lernen
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz).
09.01.2006 ArtikelDoch wie sieht es im Alltag der Kindergärten damit aus? Auf dem Integrationskongress der didacta in Hannover diskutieren am 21.2.2006 Experten über Ausgrenzung, die Auswirkungen der Kinderarmut auf die soziale Integration und über Bildungschancen behinderter Kinder.
Weiterführende Links
- 'Behinderung'
- Kongress "Zusammenhalten - eine Zukunft für Alle gestalten"
Keine Kommentare vorhanden