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Hartz IV - Umsetzung im "Bildungs- und Teilhabepaketes" im kommunalen Bereich

17.03.2011 Artikel

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Der Paritätische wies darauf hin, dass noch in diesem Monat mit der Verkündung der gesetzlichen Regelung zu den Regelsätzen zu rechnen ist (Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch). Darin wird u.a. auch das "Bildungs- und Teilhabepaket" geregelt, mit dem Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bereich zusätzliche Hilfen erhalten sollen.

Er macht darauf aufmerksam, dass faktisch den kommunalen Trägern durchaus weite Spielräume zur Umsetzung eingeräumt sind. So könnten z.B. die Aufgaben von den Jobcentern auf die Kommunen zurück übertragen werden. Auch müsse kein Gutscheinmodell realisiert werden. Es könne vielmehr auch pauschal mit Leistungserbringen (im Bereich des Sportes, der Musikschulen) abgerechnet werden.

Da zur Umsetzung im kommunalen Bereich jetzt vielfältige Entscheidungen anstünden, hat der Paritätische eine Handreichung zur Umsetzung erarbeitet und in Bezug auf die Auswirkungen der Kommunalfinanzen eine Checkliste für die haushaltspolitische Auseinandersetzung erstellt.

Zudem hat der Verband u.a. in Expertisen Einschätzungen zur Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung erarbeitet. Die Unterlagen stehen zur Verfügung.


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