KiBiz-Revision - Auskömmlichkeit der Finanzierung ist für Träger nicht gesichert - Kommunen übernehmen Trägeranteile in NRW
09.03.2011 Artikel
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Mit der Zusage der Stadt Dortmund, die freigemeinnützigen Trägern aus "Mitteln der Stadt" über die Finanzierung nach dem KiBiz hinaus finanziell zu unterstützen, wird deutlich, dass die nach dem KiBiz vorgesehene Finanzierung grundsätzlich nicht ausreichend, nicht auskömmlich ist. Die von den Trägern geforderte Eigenleistungen zu der Finanzierung zu den Pauschalwerten (die Kind- und Mietpauschalen sind keine "Pauschalen") sind anerkanntermaßen zu hoch, so dass nicht nur eine Zusatzförderung der Träger in der drittgrößten Stadt des Landes NRW erfolgt. Ähnliche Regelungen bestehen auch in anderen Städten, wie z.B. in Düsseldorf.
Anmerkungen:
Damit wird deutlich, dass die mit dem KiBiz festgelegten Förderanteile vor allem dazu beigetragen haben, den Finanzierungsanteil des Landes zu begrenzen und das Finanzierungsrisiko auf die Träger und Kommunen abgewälzt wurde. Insofern muss im Rahmen der Revision des KiBiz auch die Festlegung der Finanzierungsanteil erfolgen, um nicht nur für alle Träger in NRW vergleichbare Finanzierungsbedingungen zu schaffen. Die Höhe der von Trägern geforderten Eigenleistung kann nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Interesse eine Stadt abhängen, genau so wenig wie die Höhe des Elternbeitrages von kommunalen Bedingungen abhängig sein sollte und damit Auswirkungen auf die Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsangeboten für Kinder hat.
Im übrigen sollte sowieso eine vollständige Bezuschussung der für den Betrieb einer Tageseinrichtung entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln und Einnahmen für alle Träger in gleicher Weise gelten, zumal bisher selbstverständlich die Aufwendungen für kommunale Einrichtungen nicht nur zu 100 % aus "öffentlichen Einnahmen" finanziert werden, sondern sogar auch noch ihre Aufwendungen als Träger übernommen werden. In dem jährlichen Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle wird u.a. darauf hingewiesen, dass einen "kommunalen Arbeitsplatz" im Durchschnitt etwa 13 % Zusatzkosten anfallen. Ein vergleichbarer Anteil muss von freigemeinnützigen und kirchlichen Trägern als zu erbringende Trägerleistung außerhalb der KiBiz-Finanzierung bisher schon erbracht werden.
Auch dieses Problem müsste im Rahmen der KiBiz-Revision mit angegangen werden.
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