KiBiz-Revision in NRW - Entwurf des Landeshaushaltes schafft keine ausreichenden Voraussetzungen für eine "Grundrevision des KiBiz"
06.03.2011 Artikel
-
Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsgesetz den Entwurf des Landeshaushaltes für das Jahr 2011 vorgelegt. Mit den im Landeshaushalt vorgesehenen Maßnahmen und Mittel sollen auch die Voraussetzung für die "Grundrevision des KiBiz" und die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gelegt werden.
Anmerkungen: In einer Ausarbeitung erfolgten Auseinandersetzungen mit Einzelansätzen, aus denen sich eine kritische Einschätzung des Entwurf ergab, die in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde.
Darin heißt es u.a., dass sowohl für die erforderlich Grundrevision des KiBiz, als auch die Kompensation der Verschlechterungen aus der Vergangenheit nach dem Entwurf des Landeshaushalts 2011 nicht die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollen.
Um diese sicherzustellen, müssten insgesamt nicht nur 1,588, sondern mindestens 2,314 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
Der Ansatz müsste sogar zusätzlich erhöht werden, um die überfälligen Verbesserungen (u.a. Personalschlüssel, Gruppengröße, Fortbildung, Freistellung, Verfügungszeit) zu realisieren.
Auf dem Hintergrund dieser Bewertung müssten im Entwurf des Landeshaushalts erhebliche Mittelaufstockungen erfolgen, um ihn - zur Sicherung des Wohls jeden einzelnen Kindes in NRW - "zustimmungsfähig" zu machen.
Die Entwurfsfassungen der Einzelpläne sind auf der Internetseite des Landtags NRW zu finden.
Weiterführende Links
- Einzelpläne des Haushaltsentwurfs
Keine Kommentare vorhanden