NRW und KiBiz: NRW ist Schlusslicht beim "U-3-Ausbau"
11.11.2010 Artikel
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 10.11.2010 Daten zum Ausbaustand der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren durch Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Unter besonderm Blick für die Ausbausituation in Nordrhein-Westfalen wird u.a. deutlich:
NRW ist nach wie vor das Schlusslicht im Ausbau und der Ausbaugeschwindigkeit! Die Ausbauplanungen mit einem Mindestausbauziel einer Bedarfsdeckungsquote von 35 % kann nicht erreicht werden können, da weder entsprechende Ausbauschritte begangen werden, noch der politische Wille, dieses Mindestziel überall zu erreichen, ausreichend erkennbar ist.
Die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes sind damit für NRW ein Armutszeugnis:
Während der bundesweit vom März 2009 zum März 2010 eine Steigerung von 2,7 Prozentpunkten erreicht wurde, lag dieser Wert in NRW bei 2,4 %. Dem geringsten unter den westdeutschen Flächenländern! Die Betreuungsquote stieg auch nur um 2,4 %. Ebenfalls der geringste Wert in einem westdeutschen Flächenland.
Die höchste Steigerungsrate erreichte Niedersachsen mit 3,9 Prozentpunkten. Hier liegt die Versorgungsquote inzwischen bei 15,9 %. In Rheinland-Pfalz ist inzwischen eine Versorgungsquote von 20,3 % erreicht.
Auch wenn in dem bevölkerungsreichsten Bundesland NRW die absolute Zahl von zu schaffenden Plätzen eine besondere Kraftanstrengung darstellt, so darf nicht übersehen werden, dass andere "große" Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Bayern, ihre Quote von rd. 14 auf 18,4 bzw. rd. 14 auf 18,6 % gesteigert haben!
Die Versorgungsquote von 48,1 % ist in den neuen Bundesländern fast dreimal so hoch wie in den alten!
Eine Übersicht über die Veränderungen in den Jugendamtsbezirken in NRW weist aus, dass die Ausbauquoten zwischen 5,4 % (Gummersbach) und 25,3 % (Bergisch-Gladbach)schwanken.
Damit wird die ungleiche Chancenverteilung in NRW deutlich und das Versäumnis des Landes NRW erkennbar, für einen gleichmäßigen Aufbau zu sorgen, wie es § 82, Absatz 2, SGB VIII das Land seit dem Jahr 1991 verlangt!
Aber auch die Jugendämter können sich ihrer Leistungsverantwortung entziehen, zumal sie ebenfalls seit dem Jahr 1991 verpflichtet sind (§ 80.1.1 SGB VIII), im Rahmen der Jugendhilfeplanung die zur Befriedung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen und dabei Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Im übrigen sollte nicht vergessen werden, dass die in der Diskussion befindliche Ausbauquote von 35 % als zu erreichende "Mindestquote" für den 31.7.2013 gilt, zumal ab 1.8.2013 sowieso ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besteht.
Faktisch gilt "eigentlich" bereits ab dem 1.10.2010 ein Rechtsanspruch für alle Kinder, da die Jugendämter verpflichtet sind, für alle Kinder, für denen Wohl eine entsprechende Förderung erforderlich ist, Angebote vorzuhalten(§ 24a SGB VIII).
Dass diese Ausbaunotwendigkeit überhaupt nicht für alle Beteiligen in NRW überraschend kommt, müsste noch aus den Verabredungen der EU aus dem Jahr 2002 (Barcelona-Beschluss) bekannt sein, durch die sich die Länder verpflichtet haben, bis zum Jahr 2010 für 30 % aller Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Verfügung zu stellen.
Die aktuell vorgelegten Daten weisen auf den dringenden Handlungsbedarf hin.
Nebenanmerkung: Die in der Übersicht des Statistischen Bundesamtes angegebene Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (92,3 %) darf nicht verwechselt werden, mit der Quote der Kinder, für die Plätze in Tageseinrichtungen oder Angebote in der Kindertagespflege insgesamt zur Verfügung stehen! Kinder verlassen die Angebote nicht, wenn Sie "genau 6 Jahre alt" geworden sind. Die durchschnittliche Altersgrenze liegt etwa beim Alter von 6,4 Jahren, so dass die Versorgungsquote für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht in NRW unter 90 % liegen dürfte!
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