Revision des KiBiz Kinderbildungsgesetzes NRW
27.09.2010 Artikel
Scheinbar wird in Gesprächen zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium nach Eckpunkten für eine Revision des Kinderbildungsgesetzes gesucht. Dabei wurde aus em Bereich der evangelischen Kirche scheinbar Überlegung eingebracht, die Pauschalen um 8,6 % zu erhöhen, um damit den "Druck" aus der Unterfinanzierung herauszunehmen.
Anmerkungen:
Sollten diese Überlegungen zutreffen, stellen sich nicht nur Fragen in Bezug auf die Ernsthaftigkeit des zugesicherten breiten Dialoges u.a. mit Erzieherinnen und Eltern über den Revisionsbedarf.
Bezogen auf die vorgeschlagene Erhöhung ergibt sich eine Parallele zu der von der SPD-Landtagsfraktion bereits im Jahr 2009 gemachten Überlegung, ob mit einer Erhöhung der Pauschalen um 8 % "die Kuh vom KiBiz-Eis" geholt werden könnte.
"Damals" wurde zu dieser Frage in einer Ausarbeitung darauf hingewiesen, dass alleine die den Pauschalen zugrunde gelegten Durchschnittwerte der Personalkosten des Jahres 2005 um 11 bzw. 14 % unter den für das Jahr 2006 ermittelten Werten lagen. Damit waren die Durchschnittwerte zu gering angesetzt worden.
Zudem gab es in den Jahren von 2006 bis 2009 in NRW eine Teuerungsrate um 7 %.
Außerdem wurde die im Doppelhaushalt 2004/2005 als einmalige Kürzung ausgewiesene Minderung der Sachkosten vorgenommen, genau zu dem Zeitpunkt, als die Diskussion um die Auskömmlichkeit der Sachkostenpauschale angefangen hatte. Diese Kürzung wurde jährlich erneut beschlossen und auch in die Pauschalen "eingepreist".
Beachtlich ist auch, dass die zwischenzeitlichen Tariferhöhungen auf keinen Fall mit dem 1,5 % Steigerungssatz abgedeckt sind.
Wenn auch noch eine geringfügig verbesserte personelle Ausstattung nach dem alten EU-Richtwert, der nur bis zum Jahr 2005 gelten sollte, berücksichtigt würde, müssten die Pauschalen um 33 % angehoben werden. Eine Erhöhung um 8,6 % kompensiert noch nicht mal diese Verschlechterungen!
Grundsätzlich bleibt die Frage, ob überhaupt mit Pauschalen eine angemessene Förderung erreicht werden kann, um auf den individuellen Bedarf eines Kindes eingehen zu können.
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