U 3 Ausbau stellen sich Städte trotz Rechtsanspruch auf eine Unterversorgung ein?
25.09.2010 Artikel
Am Beispiel der Stadt Mülheim wird deutlich, dass zwar ein Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen wird. Mit dem Hinweis auf das KiBiz und eine angeblich für NRW geltende Zielquote von 32 % wird jedoch von zentralen Maßgaben abgewichen.
Anmerkungen: Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 2005 ist die seit dem Jahr 1991 bestehende Verpflichtung der Jugendämter, bedarfsgerechte Angebote auch für einen unvorgesehenen Bedarf zur Verfügung zu stellen, in einen Rechtsanspruch für alle Kinder erweitert worden. Die 35 % Mindest-Quote entspricht lediglich einer bundesweiten Bedarfsschätzung und schränkt die Verpflichtung der Jugendämter in keiner Weise ein.
Natürlich müssen über die bisherige Unterstützung des Bundes mit der Bereitstellung von Investitions- und Betriebskostenmittel von ihm und vom Land weitergehende Hilfen zur Verfügung gestellt werden, damit alle Kinder vergleichbare Lebensbedingungen und Bildungschancen haben. Dass dies in der Vergangenheit nicht ausreichend war, steht auf einem anderen Blatt. Verantwortlich bleiben aber die Kommunen, die sich nicht mit dem Hinweis darauf, dass der, der die Musik bestellt, auch bezahlen muss. Die Musik haben mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SBG VIII) alle gewollt. Jetzt muss entschieden gehandelt werden.
Der Zeitungsartikel ist hier zu finden. www.derwesten.de/staedte/muelheim/Muelheim-baut-Betreuung-fuer-Unter-Dreijaehrige-aus-id3749337.html
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