Vor dem Hintergrund eines Urteils des Landgerichts Stuttgart, in dem die Fernuniversität Hagen zur Unterlassung der ungenehmigten Nutzung eines Lehrbuchs des Kröner-Verlags verurteilt worden ist, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gefordert, dass der umstrittene § 52a Urheberrechtsgesetz vom Deutschen Bundestag nicht verlängert werden soll.
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10.10.2011
Pressemeldung
Börsenverein des Deutschen Buchhandels