Das Auseinanderdriften in unserer Gesellschaft zwischen Arm und Reich erreicht zunehmend die Schulen. Der Unterrichtsalltag zeigt, dass ein großer Teil der Schüler nicht mit den geforderten Materialien wie Schere, Buntstiften, Arbeitshefte und Sportzeug ausgestattet ist, weil das Familieneinkommen dafür nicht ausreicht. Der Kinderschutzbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft setzen sich deshalb gemeinsam für Chancengleichheit durch tatsächliche Lernmittelfreiheit – also der Streichung des § 13, Absatz 2, Satz 2 und Absatz 3, Ziffer 1 – im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ein.
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06.12.2013
Pressemeldung
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)