Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gemeinsamen Unterricht in der Regelschule. Sie haben außerdem das Recht auf umfassende Partizipation bei der Erarbeitung eines Inklusionsplanes. Beides ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, die bereits im Dezember 2008 verabschiedet worden ist. Drei Jahre später warten die behinderten Kinder und ihre Eltern in Nordrhein-Westfalen immer noch auf Eckpunkte und Gesetzentwürfe. Trotz Ankündigungen und immer neuen Versprechen hat die Landesregierung bislang nichts Konkretes auf den Weg gebracht. Die Zwangszuweisungen an die Förderschule finden nach wie vor statt. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert umgehend Reformen, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Erste Schritte hin zum gemeinsamen Lernen in der Regelschule sollten jetzt eingeleitet und das Schulgesetz unverzüglich novelliert werden, sagen die Bündnisvertreter in der Landespressekonferenz.
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05.12.2011
Pressemeldung
NRW-Bündnis "Eine Schule für alle"