"Die Föderalismus-Reform II darf nicht auf Kosten von Kindergärten, Schulen und Hochschulen gehen. Eine Neuordnung der Finanzverfassung muss sich daran messen lassen, ob sie es dem Staat ermöglicht, die dringend benötigten zusätzlichen Erzieher, Lehrkräfte und Wissenschaftler schnell einzustellen. Deshalb schlägt die GEW eine Neuregelung des Investitionsbegriffs im Grundgesetz vor. Ziel: Die Qualität der staatlichen Haushalte muss sich künftig an den Investitionen ins Bildungswesen messen lassen", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), mit Blick auf die heutige Anhörung der Föderalismuskommission mit Bundestag zur zweiten Stufe der Staatsreform. "Mit der Föderalismusreform II darf dem Bildungswesen nicht der Geldhahn zugedreht werden. Sonst ist die viel beschworene Aufholjagd nach der Pisa-Pleite vorbei, bevor sie richtig begonnen hat."
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22.06.2007
Pressemeldung
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft