Entgegen anderslautenden Berichten legen die Schulkonferenzen vor Ort den Unterrichtsbeginn an den jeweiligen Schulen fest. Die Schulkonferenzen bestehen aus dem Schulleiter, vier Lehrervertretern, dem Vorsitzenden des Elternrats, drei weiteren Elternvertretern, dem Schülersprecher sowie drei weiteren Schülervertretern ab Klasse 7. Bei Grundschulen treten deshalb an die Stelle der Schülervertreter weitere Elternvertreter.
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30.12.2005
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Kultus