Seit August 2013 können Eltern, die für ihre Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, ab dem 15. Lebensmonat des Kindes oder nach dem Ende des Elterngeldbezugs Betreuungsgeld beantragen. Nach ersten Ergebnissen für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2013 wurde in Bayern für 15 588 Elternteile bzw. für 15 587 Kinder Betreuungsgeld bewilligt. Bayerns Eltern haben somit an den bundesweit insgesamt 64 877 Leistungsbezügen den größten Anteil. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurde für 15 056 Mütter (96,6 Prozent) und 532 Väter (3,4 Prozent) Betreuungsgeld bewilligt.
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09.05.2014
Pressemeldung