Die Genehmigung von 6 (bei insgesamt 17) Gemeinschaftsschulen "aus einer bestehenden Hauptschule" - so die MSW-Presseinformation vom 21.1.2011 - provoziert die Frage, ob bereits im ersten Genehmigungsverfahren für den Schulversuch der Gemeinschaftsschule die Eckdaten über Bord geworfen werden. "Es ist davon abzuraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden", formuliert das Schulministerium im Leitfaden zu den Errichtungsvorgaben für die Gemeinschaftsschulen. Nun erlaubt die Schulministerin mehr als jeder 3. (!) Gemeinschaftsschule, nur auf der Basis von Hauptschulen an den Start zu gehen.
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24.01.2011
Pressemeldung
Aktionsbündnis Schule