"Die Landesregierung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung darin bestätigt, dass der Modellversuch Gemeinschaftsschule verfassungsgemäß ist", erklärte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann in Düsseldorf angesichts der Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das Prof. Dr. Christoph Gusy vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld, im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung NRW (VBE) erstellt hat.
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06.12.2010
Pressemeldung
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen