Wie in jedem Jahr hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste Anfang Juli an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben und damit nach eingehender wissenschaftlicher Prüfung Empfehlungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgelegt. In diesem Jahr kommen jedoch zu den 60 Änderungen und Neuaufnahmen der aktuellen Liste mit ihren maximalen Konzentrationen von Arbeitsstoffen in der Atemluft, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen (MAK-Werte), und der Konzentration eines Stoffes im Körper, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte), erstmals die sogenannten Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR-Werte). Diese sind keine Grenzwerte, sondern sie geben die "Hintergrundbelastung" eines Stoffes im Körper an – messbar beispielsweise im Blut. Es geht also um die Belastung von Erwachsenen im berufsfähigen Alter, die bei ihrer Arbeit dem Stoff nicht ausgesetzt sind. Der Vergleich – beispielsweise bei einem Biomonitoring in Betrieben – dieser "Hintergrundbelastung" mit der gemessenen Belastung am Arbeitsplatz ergibt, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß ein Mensch im Beruf einen Stoff aufgenommen hat. Dies ist insbesondere wichtig (WARUM?) für krebserzeugende Stoffe, für die bisher kein Grenzwert abgeleitet werden konnte, der sicher vor ihrer gefährlichen Wirkung schützt. Die ersten BAR-Werte hat die Kommission für das bekanntermaßen krebserregende Chrom und seine anorganischen Verbindungen sowie für Trinitrotoluol – auch als Sprengstoff TNT bekannt – vorgelegt.
mehr
09.07.2008
Pressemeldung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)