"Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin ist zwar bedauerlich, aber kein Drama. Unsere berechtigten inhaltlichen Anliegen werden wir nun über Gespräche und Verhandlungen einvernehmlich mit den Hochschulen voranbringen" , so kommentierte Wissenschaftssenator Dr Thomas Flierl das heutige Urteil, mit der Teile der Promotionsregelung im Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig erklärt worden sind.
mehr
01.11.2004
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin (bis 11/06)