Der Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das die Inklusion in den NRW-Schulen installieren soll, weist immer noch in vielen Punkten Lücken auf. "Unter diesen Voraussetzungen wird das gemeinsame Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder nicht gelingen", prognostiziert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. "Die Landesregierung muss endlich verbindliche Rahmenbedingungen, eine ausreichende Kostenschätzung und eine Zeitschiene ins Gesetz schreiben", fordert Beckmann anlässlich der heutigen Anhörung im Landtag.
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05.06.2013
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW