"So lange wir noch dagegen kämpfen müssen, dass ein Nachteilsausgleich an den Schulen als Bevorzugung angesehen wird, stehen wir bildungspolitisch noch ganz am Anfang der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland", sagt Annette Höinghaus, Pressesprecherin des BVL. Pädagogen sind in den meisten Fällen nicht über den Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich für SchülerInnen mit Behinderungen informiert, obwohl die nach ICD-10 klassifizierte Lese-/Rechtschreibstörung oder Rechenstörung als Behinderung eingestuft werden muss.
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21.12.2009
Pressemeldung
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.