Anlässlich des Schuljahresendes in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg stellt der Deutsche Philologenverband fest, dass das Wiederholen eines Schuljahres nicht als Strafmaßnahme oder als sinnlose Verschleuderung von Steuergeldern abqualifiziert werden darf. "Wenn ein Schüler am Ende eines Schuljahres trotz frühzeitiger Warnung und Förderung das Klassenziel in mehreren Unterrichtsfächern nicht erreicht hat, ist es sinnvoller, ihm die Möglichkeit zu geben, den Unterrichtsstoff in Ruhe aufzuholen, statt ihn nach einer Versetzung mit zusätzlichen Frustrations- und Überforderungserlebnissen zu konfrontieren", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, in Berlin.
mehr
21.07.2006
Pressemeldung
Deutscher Philologenverband (DPhV)