Zunehmend wächst die Sorge unter den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen des Landes im Zusammenhang mit den sicherlich zu Recht immer strenger werdenden Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unterricht. Das Kultusministerium fordert dementsprechend die Umsetzung der bestehenden Vorschriften, insbesondere von §6 der Gefahrstoffverordnung. Die Lehrkräfte in Baden-Württemberg sollen die Verantwortung tragen für die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, der Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) sowie der verbindlichen Regeln des Unfallversicherungsträgers "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (GUV-SR 2003).
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28.05.2014
Pressemeldung
Philologenverband Baden-Württemberg