"Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten die Hochschulen, dass die Länder die ihnen durch die Verfassung übertragene Verantwortung konsequent wahrnehmen und nunmehr selbständig - soweit noch nicht geschehen - die Juniorprofessur als einen weiteren Qualifizierungsweg zur Professur einführen." Dies erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter Gaehtgens am Dienstag (27. Juli) in Berlin. "Denn eine frühe wissenschaftliche Selbständigkeit und eine Senkung des Berufungsalters sind für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems von großer Bedeutung." Das Bundesverfassungsgericht gab in seinem Urteil dem Normenkontrollantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen zur Prüfung des 5. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2002 statt.
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27.07.2004
Pressemeldung
Hochschulrektorenkonferenz