(red) Mal eben ein paar Buchseiten einscannen und anschließend in der Klasse auf dem Whiteboard präsentieren oder den Schülern digital zur Verfügung stellen, das war Lehrern bislang nicht erlaubt. Im Dezember vergangenen Jahres haben sich die Kultusminister mit dem Verband Bildungsmedien und den Verwertungsgesellschaften darauf geeinigt, dass auch digitale Kopien im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Was, wie viel und für welchen Zweck digital kopiert werden darf, erläutert Dr. Peter Müller, der Verhandlungsführer der Kultusministerkonferenz und Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums, im Interview.
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15.01.2013
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